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Was ist ein grünes Rezept?

Rezeptfreie Arzneimittel sind wirksam und sicher und damit ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dennoch werden sie seit 2004 nicht mehr grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet. Was nicht jedem bekannt ist: Ärzte können rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnen. Patienten können dieses dann in der Apotheke einlösen, müssen das Arzneimittel aber selbst bezahlen.

Will der Arzt eine Empfehlung für ein rezeptfreies Arzneimittel aussprechen, wählt er ein grünes Rezept. (Foto: SARINYAPINNGAM – iStock)

Vorteile für Patienten

Den Patienten signalisiert eine Empfehlung auf Grünem Rezept, dass der Arzt es ihm dieses Arzneimittel aus medizinischer Sicht empfiehlt. Gleichzeitig ist das Grüne Rezept eine Art Merkzettel. Denn auf ihm findet der Patient alle wichtigen Informationen, wie den Namen des Präparates, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Zudem können Patienten ein Grünes Rezept mit Quittung bei der Einkommenssteuererklärung als Beleg für außergewöhnliche Belastungen einreichen.

Zahlen zum Grünen Rezept

Den Erfolg des Grünen Rezeptes belegen auch folgende Zahlen: Ärzte haben im Jahr 2018 circa 50 Millionen Verordnungen rezeptfreier Arzneimittel auf Grünen Rezepten ausgestellt.

Die Top 5 Arzneimittelgruppen auf Grünen Rezepten sind Husten- und Erkältungspräparate, Mittel gegen Schnupfen und andere Erkrankungen der Nase, Mittel zur Anwendung gegen Durchfall, allgemeine Schmerzmittel und Halsschmerzmittel.

Übrigens: Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen (Hier zum Herunterladen) auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel. Insgesamt etwa 70 Kassen bieten dies zurzeit an.

Was ist ein gruenes Rezept?
Viele Krankenkassen übernehmen auch die Kosten von rezeptfreien Medikamenten, welche auf grünen Rezepten verschrieben werden. (Foto: pettilabelle – iStock)

Dabei gibt es einige Einschränkungen: Manche Krankenkassen erstatten nur Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wie pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel. Andere Kassen bezahlen wiederum alle OTC-Arzneimittel, allerdings nur für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren (bei Kindern bis 12 Jahre erstatten die Krankenkassen die Kosten für OTC-Arzneimittel ohnehin).

Alle Krankenkassen haben zudem Erstattungsobergrenzen eingeführt. Das bedeutet, dass die Kassen die Kosten für diese Arzneimittel nur bis zu einem bestimmten Betrag übernehmen. Manchmal verlangen die Kassen auch einen Eigenanteil von meist 20 Prozent.


Quelle:

BAH, IQVIA Commercial GmbH & Co. OHG