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Rotes Rezept: Was bedeutet es?

Wer ein Arzneimittel oder Hilfsmittel vom Arzt verschrieben bekommt, erhält dieses für gewöhnlich zunächst in Form einer Verordnung, welche man in der Apotheke einlösen kann. Warum ist ausgerechnet die Farbe des Verordnung entscheidend?

Das rote Rezept wird auch „Kassenrezept“ oder „Muster-16-Rezept“ genannt.
(Foto: alvarez – iStock)

Ob rot, blau oder grün – die Färbung gibt Auskunft über die Abrechnungsart und etwaige zusätzliche Kosten, die auf den (GKV oder PKV) Versicherten zukommen. Während ein blaues Rezept vornehmlich bei Privatversicherten Anwendung findet, erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse ein rotes bzw. rosafarbenes Rezept. Aber was bedeutet das eigentlich?

Was ist ein rotes Rezept?

Ein rotes Rezept – oder auch rosafarbene Rezept – stellt der Arzt bei benötigten Arznei- oder Hilfsmitteln aus, wenn der Patient der gesetzlichen Krankenkasse zugehörig ist. Verschrieben werden (nur) verschreibungspflichtige Arzneimittel und Hilfsmittel, die zum Leistungskatalog der Krankenkasse gehören.

Kosten eines roten Rezepts: Wer zahlt?

Die Zuzahlung (häufig auch Rezeptgebühr genannt) beträgt bei Kassenrezepten in der Regel zehn Prozent des Arzneimittelpreises; mindestens jedoch fünf und maximal zehn Euro. Die Zuzahlung darf nie höher sein als die Kosten des Arznei- oder Hilfsmittels insgesamt betragen.

Zuzahlung bei rotem Rezept

Hat ein Patient die Volljährigkeit erreicht, muss er eine Zuzahlung leisten – im Gegensatz zum blauen Rezept, bei dem der Versicherte die Kosten in vollem Umfang zahlen muss und erst später von der Krankenkasse erstattet bekommt. Das rote bzw. rosafarbene Rezept wird auch „Kassenrezept“ genannt. Der Patient muss nicht den eigentlichen Preis des Arzneimittels begleichen, da die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse direkt abgerechnet wird. Er muss in den meisten Fällen jedoch eine gesetzliche Zuzahlung  und in manchen Fällen auch eine weitere, etwaige Aufzahlung leisten.

Zehn Prozent muss der Patient in der Regel zu dem Arzneimittelpreis zuzahlen.
(Foto: Stadtratte – iStock)

Kann man ein rotes Rezept bei der Krankenkasse einreichen?

Ein rotes oder rosafarbenes Rezept können Patienten nicht bei der Krankenkasse einreichen. Sie können allerdings die anfallenden Aufzahlungen verringern oder im Sonderfall gar ganz aussetzen lassen. Diese Regelung gilt dann, wenn es sich bei dem verschreibungspflichtigen Arznei- oder Hilfsmittel um ein besonders günstiges handelt, dessen Preis mindestens 30 Prozent unterhalb des vorgeschriebenen Festbetrags liegt. Eine Liste der Arzneimittel, die von der Zuzahlung befreit sind, ist bei dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung einzusehen.

Sonderregelung bei Rabattverträgen

Bei einigen Arzneimitteln spielen sogenannte Rabattverträge bei der Zuzahlung noch eine gesonderte Rolle. Es gibt Arzneimittel, die aufgrund von Rabattverträgen der Krankenkasse günstiger sind, das heißt, dass sich die Zuzahlung verringert, manchmal sogar ganz aufhebt.

Wann muss man ein rotes Rezept einlösen?

Ein rotes Rezept muss innerhalb eines Monats bei der Apotheke eingereicht werden. Ausnahmen gibt es bei der Verschreibung von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Kompressionsstrümpfen oder Bandagen. In diesen Fällen ist das Rezept in der Regel 28 Tage lang gültig.

Was tun, wenn das Kassenrezept abgelaufen ist?

Ein abgelaufenes Rezept kann nicht mehr in der Apotheke eingereicht werden. Der Arzt muss dann ein neues ausstellen.


Quellen: