OTC-Arzneimittel: Rezeptfrei in der Apotheke
OTC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung „over the counter“, was übersetzt so viel wie „über den Handverkaufstisch“ der Apotheke bedeutet. Unter OTC-Arzneimitteln versteht man Mittel, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind. Im Gegensatz zu „freiverkäuflichen Arzneimitteln“ sind sie allerdings apothekenpflichtig und werden nicht im Handel außerhalb der Apotheke (zum Beispiel in der Drogerie) angeboten. Besonders wichtig: Sie dürfen nur durch das pharmazeutische Personal an die Patienten abgegeben werden! So soll, falls erforderlich, eine Beratung durch den Apotheker erfolgen.
OTC-Arzneimittel auf Rezept: Geht das?
Obwohl OTC-Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig sind, können sie dennoch auf einem Grünen Rezept verordnet werden. Das Grüne Rezept gilt als eine Art Empfehlung des Arztes, die der Mediziner seinen Patienten gibt. Die Kosten für diese ärztlich empfohlenen nicht verschreibungspflichtigen Arzneien, muss der Patient in der Regel selbst tragen. Dies wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 beschlossen.
Aber: Auch hier gibt es Ausnahmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, ob die Kosten für diese Arzneimittel nicht doch von der Kasse getragen werden.
OTC-Arzneimittel als Therapiestandard
Es gibt eine weitere Ausnahmeregel bei OTC-Arzneimitteln, welche die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ermöglicht. Diese besagt, dass wenn es sich bei dem OTC-Präparat um ein Arzneimittel handelt, welches bei schwerwiegender Erkrankung als Therapiestandard gilt, die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss.
Welche das sind, darüber entscheidet der gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten und Krankenkassen. Darunter fallen zum Beispiel: Abführmittel bei Tumorpatienten, bestimmte Antiallergika (zum Beispiel Notfallsets zur Behandlung von Bienenstichen) oder Eisen-Präparate bei schwerer Mangelerscheinung.
Welche Arzneimittel bekomme ich ohne Rezept?
Mehr als jedes zweite Arzneimittel, das in Deutschland verkauft wird, ist rezeptfrei (Quelle: B.A.H.). Welche Arzneimittel als OTC-Präparate geführt werden, dass bestimmt das Bundesgesundheitsministerium (mit Zustimmung des Bundesrats) auf Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (SAV). Dabei sagt der Status „rezeptfrei“ oder „verschreibungspflichtig“ nichts darüber aus, wie wirksam die Arzneimittel sind. Auch OTC-Präparate unterliegen strengen Auflagen, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegen.
In einem aufwendigen Prüfverfahren werden sowohl pflanzliche Arzneimittel als auch Arzneimittel mit synthetischen Wirkstoffen auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft, bevor sie zugelassen werden und in der Apotheke verkauft werden dürfen.
Warum sind OTC-Arzneimittel rezeptfrei?
OTC-Arzneimittel werden in erster Linie zur Selbstbehandlung eingesetzt, ohne einen ärztlichen Rat einzuholen. Bei ausreichender Aufklärung durch pharmazeutisches Fachpersonal gilt der Einsatz als risikoarm.
OTC-Präparate haben also ein besonders positives „Nutzen-Risiko-Verhältnis“. Sie werden in der Regel bei leichten vorübergehenden Erkrankungen eingesetzt, die vom Verbraucher selbst diagnostiziert werden können, oder begleitend bei chronischen Erkrankungen. Typische OTC-Arzneimittel sind zum Beispiel:
- Arzneimittel zur Behandlung von grippalen Infekten
- Allgemeine Schmerzmittel und Gelenkschmerzmittel
- Antiallergika
- Mittel zur Förderung der Verdauung und der Magenfunktion
- Wundheilmittel
- Mineralstoffe
- Mittel gegen Hautpilze
- Milde Beruhigungs- und Schlafmittel
- Abführmittel
- Arzneimittel gegen Reisekrankheit
- etc.
Was sollte ich noch bei OTC-Arzneimitteln beachten?
Nicht jedes medizinische Problem macht einen Besuch beim Arzt notwendig. Manchmal reicht es aus, sich in der Apotheke beraten zu lassen. Hier klärt der Apotheker darüber auf, welche Arzneimittel helfen können und ob nicht doch ein Arzt konsultiert werden sollte. Vor der Einnahme von OTC-Präparaten ist es daher besonders wichtig, sich in einer Apotheke ausführlich über Wirkung, mögliche Wechselwirkungen und Anwendungsdauer der Arzneimittel zu informieren.
Quellen:
- Gelbe Liste, Pharmaindex; www.gelbe-liste.de
- Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Gemeinsamer Bundesausschuss; www.g-ba.de
- Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (B.A.H.); www.bah-bonn.de