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Beipackzettel

Fast jeder in Deutschland kennt den Satz: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Allerdings kommt immer wieder die Kritik auf, dass die Angaben auf den Beipackzetteln für viele Verbraucher nicht immer leicht zu verstehen sind.

Beipackzettel von Medikamenten sind bislang oftmals sehr unverständlich geschrieben. Das soll sich in Zukunft ändern. (Foto: PhotoSG – Adobe Stock)

Welche Informationen enthält ein Beipackzettel?

Laut europäischem Recht sind Arzneimittel-Hersteller dazu verpflichtet, in Beipackzetteln umfassend über mögliche Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen zu informieren. Im Beipackzettel finden sich darüber hinaus noch viele weitere Informationen. Er informiert insgesamt über:

  • Name des Arzneimittels
  • Wirkstoff(e)/Zusammensetzung
  • Anwendungsgebiete/Indikationen
  • Warnhinweise, Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
  • Dosierungsanleitung, Anwendungshinweise
  • Nebenwirkungen
  • Wechselwirkungen
  • Gegenanzeigen
  • Angaben zur Haltbarkeit und besondere Hinweise zur Lagerung, falls erforderlich

Packungsbeilagen sollen patientenfreundlicher, verständlicher und leichter verfügbar werden. Dazu gibt es immer wieder Initiativen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Erst kürzlich starteten die Zulassungsbehörden in Europa, unterstützt von der Europäischen Kommission, ein Projekt, mit dem man diesem Ziel näherkommen will. Die „elektronische Packungsbeilage“ ist dabei ein wichtiger Ansatz.

Im Fokus: Positives Nutzen-Risiko-Verhältnis

Bereits heute ersetzen die Hersteller und die zuständigen Behörden beispielsweise Fremdwörter durch laienverständliche Formulierungen, wo immer es möglich ist. Allerdings findet die einfache sprachliche Darstellung immer dann ihre Grenzen, wenn sie zulasten einer umfassenden und ausreichend präzisen Information geht. Vereinfachte Beipackzettel würden den Patienten möglicherweise wichtige Informationen vorenthalten – das kann nicht im Interesse der Verbraucher sein.

Fest steht: Das Wissen über Arzneimittel nimmt ständig zu. Die Gebrauchsinformationen für Arzneimittel dürften deshalb zukünftig eher umfangreicher als „schlanker“ werden. Dem Apotheker wird somit eine noch größere Bedeutung zukommen, weil er den Patienten für Fragen zur richtigen Anwendung eines Arzneimittels zur Verfügung steht.

Außerdem erwecken Packungsbeilagen oft fälschlicherweise den Eindruck, dass Arzneimittel größtenteils problematische Nebenwirkungen haben. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis und die erwünschten Wirkungen geraten so in den Hintergrund. Denn Arzneimittel bewirken Gutes, und darüber sollte man informieren.

Aufgrund der Fülle von Informationen in den Beipackzetteln müssen Apothekerinnen und Apotheker in Zukunft noch mehr auf die Patientinnen und Patienten eingehen und sie zur richtigen Medikamenteneinnahme beraten. (Foto: alvarez – iStock)

Wer aufgrund einer Sehbehinderung den Beipackzettel nicht lesen kann, bekommt Unterstützung von einer Hotline. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 1236321 können sich Patienten mit dem Unternehmen verbinden lassen, das für das betreffende Arzneimittel verantwortlich ist. Ein Mitarbeiter des Arzneimittel-Herstellers liest dann die Gebrauchsinformation vor oder stellt sie in anderer geeigneter Form zur Verfügung.

Ansonsten gilt: Zu Risiken und Nebenwirkungen immer beim Arzt oder beim Apotheker nachfragen, wenn nach dem Lesen des Beipackzettels noch Fragen offen sind.

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